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Elektronische Gesundheitskarte

Nach jahrelangen Diskussionen hat im Herbst 2011 die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) begonnen.

Bis zum Ende des Jahres 2012 werden dann alle Versicherten der BKK DKM die neue Karte erhalten haben. Voraussetzung für die Versorgung mit der eGK ist, dass bei Versicherten, die älter als 15 Jahre sind, ein aktuelles Lichtbild vorliegt. Eine Lichtbildbefreiung besteht für Personen, bei denen eine Pflegestufe festgestellt wurde.

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der erste Bestandteil der geplanten Infrastruktur, an der Krankenkassen, Apotheker und Ärzteschaft seit Jahren arbeiten. Ziel ist, ein Informationssystem aufzubauen, das den schnellen Austausch digitaler Gesundheitsdaten ermöglicht. In vier bis fünf Jahren sollen Ärzte in der Lage sein, zum Beispiel die Krankenakten ihrer Patienten ohne Verzögerung an Krankenhäuser oder Reha-Kliniken zu senden. Per Internet können außerdem andere Spezialisten konsultieren werden: Dies sind nur einige der Möglichkeiten einer Telematik-Infrastruktur.

 
Bereits 2006 hatte der Gesetzgeber beschlossen, dass die elektronische Gesundheitskarte als erstes Element dieser Infrastruktur eingeführt wird. 2011 hat das Bundesministerium für Gesundheit gehandelt und die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, bis zum Ende des Jahres 2012 mindestens 70 % der rund 80 Millionen gesetzlich Versicherten mit einer elektronischen Gesundheitskarte zu versorgen. Da zum Ende des Jahres 2012 die bisherige Krankenversichertenkarte der BKK DKM ihre Gültigkeit verliert, wird die BKK DKM bis dahin alle Versicherten mit einer eGK ausstatten.
 
„Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte schaffen wir für Deutschland endlich einen wichtigen Meilenstein, auch das Gesundheitswesen ins Internetzeitalter zu heben“, erklärt Dr. Florian Hartge, Fachkoordinator Telematik des BKK Bundesverbandes. „Wir sollten nun nach langem und sorgfältigem Diskurs mit allen Beteiligten zusammen überzeugt den ersten Schritt gehen.“
 
Die elektronische Gesundheitskarte ist für die Patienten der Schlüssel zu dem gesamten geplanten System. Wenn die Telematik-Infrastruktur einmal aufgebaut ist, sollen alle Teilnehmer des deutschen Gesundheitswesens, seien es Patienten, Ärzte, Apotheker, Therapeuten, Krankenkassenmitarbeiter oder andere Beteiligte gesundheitsbezogene Nachrichten auf hochsicherem Wege miteinander austauschen können. Die elektronische Gesundheitskarte dient dazu, dass der Computer sicher und eindeutig erkennt, wessen Daten eingegeben werden. Im weiteren Verlauf des Ausbaus der Telematik-Infrastruktur werden auch die Ärzte eine Karte erhalten, die sie eindeutig ausweist. Das wird der so genannte „Heilberufsausweis“ sein.
 
Der Aufbau der gesamten Telematik-Infrastruktur ist ein Kraftakt. Da es um den Austausch sehr persönlicher, sensibler Daten geht, steht die Sicherheit oben an. Dies ist auch der Grund dafür, dass eine eigene Sicherheitsstruktur aufgebaut wird, anstatt die Daten einfach über das Internet zu verschicken.
„Beim Datenschutz darf es keine Abstriche geben", sagt Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.“
 
Welche Daten sind auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?
 
In der ersten Phase wird der Unterschied zur jetzigen Situation nicht bemerkbar sein. Auf der elektronischen Gesundheitskarte befinden sich weitestgehend die gleichen Daten, die heute schon auf der Krankenversichertenkarte gespeichert sind, nämlich Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer und Versichertenstatus des Patienten. Allerdings kann man bei einem Umzug die Adresse auf der elektronischen Gesundheitskarte ändern, ohne dass der Versicherte eine neue Karte zugesandt bekommt, wie es heute noch der Fall ist. Zusätzlich dient die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungs- nachweis in den Staaten der Europäischen Union und zusätzlich in Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Anders als die bisherige Versichertenkarte wird die elektronische Gesundheitskarte ein Foto enthalten, das den Besitzer zeigt. Damit soll ein Missbrauch mit der elektronischen Gesundheitskarte erschwert werden.
 
Auf der elektronischen Gesundheitskarte befinden sich Schlüssel, die es erlauben, sich in der Telematik-Infrastruktur eindeutig auszuweisen und gezielt Nachrichten etwa an einen Arzt zu verschicken und von diesem zu erhalten, ohne dass jemand anderes diese Nachrichten lesen kann. Um dies zu gewährleisten, wird die elektronische Gesundheitskarte als erster zentraler Baustein des Systems verteilt. Erst wenn alle Karten ausgeliefert sind, wird das Gesundheitsnetzwerk aufgebaut.
 
Bundesdatenschützer Peter Schaar mahnt an: „Unzufrieden bin ich damit, dass das von mir seit Jahren kritisierte Problem der nicht geschützten Versichertendaten auf der jetzigen Krankenversichertenkarte ungelöst bleibt.“ Hier habe das Bundesgesundheitsministerium jedoch Abhilfe zugesagt.
 
Freiwillige Angaben
 
In einem weiteren Schritt können Versicherte auf Wunsch weitere Angaben auf der Karte speichern lassen, etwa die Einwilligung zur Organspende oder eine Patientenverfügung. Diese zusätzlichen Angaben sind jedoch freiwillig. In einer weiteren Stufe wird es außerdem möglich sein, dass der Arzt mit Einverständnis des Versicherten wichtige Informationen für den Notfall auf der Karte hinterlegt. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zu Allergien oder chronischen Erkrankungen. In einem Notfall, bei dem der Patient selbst keine Auskunft geben kann, liefert die elektronische Gesundheitskarte dann diese Informationen, die im Einzelfall überlebenswichtig sein können. Ursprünglich war geplant, noch weit mehr Informationen auf der Karte zu hinterlegen, doch im Diskussionsprozess wurde dies aufgegeben.
 
Weiterer Ablauf: Phase 1 bis Phase 5
 
In den folgenden Jahren werden zunächst weitere Elemente der Telematik-Infrastruktur ausgebaut. Dazu wurden fünf einzelne Projekte definiert und die Verantwortlichen festgelegt. Der Architekt der Telematik-Infrastruktur ist die „gematik“ (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH). Diese Gesellschaft wird von den Teilnehmern der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, also den Vertretern der Ärzteschaften, der Apotheker und der Krankenkassen, getragen. In Zukunft wird die „gematik“ fünf Projekte koordinieren:
  • 1. Basis-Telematikinfrastruktur (Basis-TI):

    Die Verantwortung liegt gemeinsam bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband (Verband der gesetzlichen Krankenkassen). Die Basis-Telematik-Infrastruktur legt fest, wie die grundsätzliche Infrastruktur für die elektronischen Gesundheitsanwendungen, die im Zusammenhang mit der Karte möglich werden, aussehen soll. Hier wird quasi die Architektur für das gesamte Projekt geschaffen. Es geht etwa darum, wie den Teilnehmern des Gesundheitswesens elektronische Anwendungen zur Verfügung gestellt werden, wie solche Anwendungen hochsicher und geprüft in das zukünftige Gesundheitsnetz gelangen, wie diese Dienste miteinander arbeiten können und wie diese Anwendungen aktuell gehalten werden.

  • 2. Vertragsstammdatenmanagement (VSDM):

    Die Verantwortung liegt beim GKV Spitzenverband. Hier geht es darum, wie in einem zukünftigen Gesundheitsnetz die verwaltungstechnischen Daten der Krankenkassenverträge, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind, online geändert werden können. Heute wird dazu jedes Mal eine neue Karte gefertigt und versandt. Die elektronische Gesundheitskarte ist online änderbar und spart damit Geld und Rohstoffe ein.

  • 3. Adressierte Kommunikation Leistungserbringer (KOM-LE):

    Die Verantwortung liegt bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Wie sollen in Zukunft Ärzte Daten auf hochsicherem Wege austauschen? Ziel ist es, dass eine hochsichere und komfortable E-Mail-Kommunikation zwischen den Ärzten eingerichtet wird, über die Arztbriefe, Befunde, Untersuchungsbilder und ähnliches ausgetauscht werden können. Der Hausarzt kann sich dann über das Gesundheitsnetzwerk sicher und schnell mit einem Fachkollegen über seine Patienten beraten, um immer den bestmöglichen medizinischen Rat zu geben. Hierfür wird den Ärzten der sogenannte „Heilberufsausweis“ ausgestellt.

  • 4. Notfalldatenmanagement (NFDM):

    Die Verantwortung liegt bei der Bundesärztekammer. Zusätzlich zu den Verwaltungsdaten der Krankenkassen ist auf der elektronischen Gesundheitskarte Platz für Notfalldaten vorgesehen. Das Projekt regelt, wie diese Informationen gespeichert und genutzt werden sollen.

  • 5. Zugang und Änderung von Gesundheitsdaten am Beispiel der elektronischen Fallakte:

    Die Verantwortung liegt bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Hier wird definiert, wie bereits bestehende elektronische Gesundheitsanwendungen, die es heute schon vereinzelt gibt, in Zukunft in die Telematik-Infrastruktur integriert werden können.
     
    Bei dem gesamten Prozess sollen die wertvollen Erfahrungen der Vergangenheit nicht über Bord geworfen werden. Es wird angestrebt, soviel wie möglich von der bereits bestehenden Infrastruktur in die geplante Telematik-Infrastruktur zu übertragen.

Fazit:

Damit all diese Projekte verwirklicht werden, bekommt jeder Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte als Zugangsschlüssel zur geplanten Telematik-Infrastruktur. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die komplette Struktur im Jahr 2015 oder 2016 steht.

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