Elektronische Gesundheitskarte
Nach jahrelangen Diskussionen hat im Herbst 2011 die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) begonnen.
Bis zum Ende des Jahres 2012 werden dann alle Versicherten der BKK DKM die neue Karte erhalten haben. Voraussetzung für die Versorgung mit der eGK ist, dass bei Versicherten, die älter als 15 Jahre sind, ein aktuelles Lichtbild vorliegt. Eine Lichtbildbefreiung besteht für Personen, bei denen eine Pflegestufe festgestellt wurde.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der erste Bestandteil der geplanten Infrastruktur, an der Krankenkassen, Apotheker und Ärzteschaft seit Jahren arbeiten. Ziel ist, ein Informationssystem aufzubauen, das den schnellen Austausch digitaler Gesundheitsdaten ermöglicht. In vier bis fünf Jahren sollen Ärzte in der Lage sein, zum Beispiel die Krankenakten ihrer Patienten ohne Verzögerung an Krankenhäuser oder Reha-Kliniken zu senden. Per Internet können außerdem andere Spezialisten konsultieren werden: Dies sind nur einige der Möglichkeiten einer Telematik-Infrastruktur.
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1. Basis-Telematikinfrastruktur (Basis-TI):Die Verantwortung liegt gemeinsam bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband (Verband der gesetzlichen Krankenkassen). Die Basis-Telematik-Infrastruktur legt fest, wie die grundsätzliche Infrastruktur für die elektronischen Gesundheitsanwendungen, die im Zusammenhang mit der Karte möglich werden, aussehen soll. Hier wird quasi die Architektur für das gesamte Projekt geschaffen. Es geht etwa darum, wie den Teilnehmern des Gesundheitswesens elektronische Anwendungen zur Verfügung gestellt werden, wie solche Anwendungen hochsicher und geprüft in das zukünftige Gesundheitsnetz gelangen, wie diese Dienste miteinander arbeiten können und wie diese Anwendungen aktuell gehalten werden.
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2. Vertragsstammdatenmanagement (VSDM):Die Verantwortung liegt beim GKV Spitzenverband. Hier geht es darum, wie in einem zukünftigen Gesundheitsnetz die verwaltungstechnischen Daten der Krankenkassenverträge, die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert sind, online geändert werden können. Heute wird dazu jedes Mal eine neue Karte gefertigt und versandt. Die elektronische Gesundheitskarte ist online änderbar und spart damit Geld und Rohstoffe ein.
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3. Adressierte Kommunikation Leistungserbringer (KOM-LE):Die Verantwortung liegt bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Wie sollen in Zukunft Ärzte Daten auf hochsicherem Wege austauschen? Ziel ist es, dass eine hochsichere und komfortable E-Mail-Kommunikation zwischen den Ärzten eingerichtet wird, über die Arztbriefe, Befunde, Untersuchungsbilder und ähnliches ausgetauscht werden können. Der Hausarzt kann sich dann über das Gesundheitsnetzwerk sicher und schnell mit einem Fachkollegen über seine Patienten beraten, um immer den bestmöglichen medizinischen Rat zu geben. Hierfür wird den Ärzten der sogenannte „Heilberufsausweis“ ausgestellt.
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4. Notfalldatenmanagement (NFDM):Die Verantwortung liegt bei der Bundesärztekammer. Zusätzlich zu den Verwaltungsdaten der Krankenkassen ist auf der elektronischen Gesundheitskarte Platz für Notfalldaten vorgesehen. Das Projekt regelt, wie diese Informationen gespeichert und genutzt werden sollen.
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5. Zugang und Änderung von Gesundheitsdaten am Beispiel der elektronischen Fallakte:Die Verantwortung liegt bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Hier wird definiert, wie bereits bestehende elektronische Gesundheitsanwendungen, die es heute schon vereinzelt gibt, in Zukunft in die Telematik-Infrastruktur integriert werden können.Bei dem gesamten Prozess sollen die wertvollen Erfahrungen der Vergangenheit nicht über Bord geworfen werden. Es wird angestrebt, soviel wie möglich von der bereits bestehenden Infrastruktur in die geplante Telematik-Infrastruktur zu übertragen.
Fazit:
Damit all diese Projekte verwirklicht werden, bekommt jeder Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte als Zugangsschlüssel zur geplanten Telematik-Infrastruktur. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die komplette Struktur im Jahr 2015 oder 2016 steht.

