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So werden Sie Mitglied

Sie möchten Ihren Krankenversicherer wechseln? Kein Problem! Wir heissen Sie als Mitglied in der BKK DKM herzlich willkommen und versprechen Ihnen hervorragende Leistungen und besten Service.

Wenn Sie bisher gesetzlich - als Pflichtmitglied oder freiwillig - krankenversichert sind, ist der Wechsel zu unserer BKK jederzeit nach vorheriger Kündigung der Mitgliedschaft Ihrer jetzigen Krankenkasse möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Unser Kundenservice ist gerne behilflich
Bei den Wechselformalitäten unterstützen wir Sie gerne - Sprechen Sie uns bitte an! Voraussetzung für den Wechsel: Sie müssen grundsätzlich eine Bindungsfrist von 18 Monaten einhalten.

Auch wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln oder arbeitslos werden, können Sie nicht automatisch wechseln. Es ist immer eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist erforderlich.

Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht
Mit Einführung des Gesundheitsfonds haben sich die Regelungen des Sonderkündigungsrechts geändert. Seit 2009 haben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ein Sonderkündigungsrecht wenn ihre Krankenkasse

  • einen Zusatzbeitrag erhebt
  • diesen Zusatzbeitrag erhöht oder
  • eine vorher vorgenommene Prämienzahlung verringert.

Die Mitgliedschaft können Sie dann bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung, der Beitragserhöhung oder der Prämienverringerung kündigen. Die Bindungsfrist von 18 Monaten gilt hier nicht. Die Mitgliedschaft endet nach wie vor zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet von dem Monat an, in dem Sie die Kündigung ausgesprochen haben.