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Beitragssätze

Hier finden Sie eine Übersicht der in der Sozialversicherung ab 1. Januar 2012 maßgeblichen Beitragssätze.

Die im folgenden genannten Werte gelten für den Zeitraum ab 1. Januar 2012.

  • Krankenversicherung - Allgemeiner Beitragssatz 15,5 %

    Für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung haben. Der bundeseinheitliche Beitragssatz von 15,5 % wird zur Berechnung der tatsächlichen Anteile um 0,9 % reduziert. Diesen Zusatzbeitrag übernehmen allein die Versicherten.

    Berechnungsgrundlage der Anteile sind 14,6 %. Arbeitnehmer zahlen 8,2 % (7,3 % + 0,9 %) ihres Bruttoeinkommens für die Krankenversicherung, die Arbeitgeber übernehmen 7,3 %. Der Höchstbeitrag 2012 berechnet sich aus 3.825 € und beträgt: 592,88 € (Arbeitnehmeranteil: 313,65 €).

    Der bundeseinheitliche Beitragssatz in Höhe von 15,5 % gilt auch für pflichtversicherte Rentner.

  • Krankenversicherung - Ermäßigter Beitragssatz 14,9 %

    Für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld. Gilt nicht für pflichtversicherte Rentner. Hauptberuflich Selbstständige zahlen laut Satzung der BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI von den Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit den ermäßigten Beitragssatz, ein Anspruch auf Krankengeld ist für diesen Personenkreis generell ausgeschlossen.

  • Versorgungsbezüge - 15,5 %

    Beiträge aus Versorgungsbezügen sind nur dann zu entrichten, wenn sie monatlich 131,25 € übersteigen; dann allerdings nicht nur von dem übersteigenden, sondern von dem vollen Betrag. Wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen auch die Versorgungsbezüge mit ihrem Zahlbetrag der Beitragspflicht. Die Beiträge aus den Versorgungsbezügen werden vom Rentner alleine getragen. (z.B. für Werksrente, Betriebsrente, Zusatzrente des Öffentlichen Dienstes).

  • Umlage (U1) allgemeiner Satz - 2,1 %

    Erstattung: 60% des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeiter und Auszubildenden (für alle Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten.)

    Näheres bestimmt die Satzung der BKK Arbeitgeberversicherung.

  • Umlage (U1) ermäßigter Satz - 1,5 %

    Erstattung: 40% des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeiter und Auszubildenden (für alle Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten.)

    Näheres bestimmt die Satzung der BKK Arbeitgeberversicherung.

     

  • Umlage (U1) erhöhter Satz - 3,5 %

    Erstattung: 80% des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeiter und Auszubildenden (für alle Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten.)

    Näheres bestimmt die Satzung der BKK Arbeitgeberversicherung.

     

  • Umlage (U2) - 0,36 %

    Erstattung: 100% des gezahlten Entgelts im Rahmen des Mutterschutzes und eines Beschäftigungsverbots (für alle Arbeitgeber)

    Näheres bestimmt die Satzung der BKK Arbeitgeberversicherung.

     

  • Insolvenzgeldumlage - 0,04 %

    Beitragsgruppe 0050

  • Pflegeversicherung (mit Kindern) - 1,95 %

    Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825 €) beträgt: 74,59 €
    (Arbeitnehmeranteil: 37,29 €).

  • Pflegeversicherung (ohne Kinder) - 2,2 %

    Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825 €) beträgt: 84,15 €
    (Arbeitnehmeranteil: 46,85 €).

    Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

  • Rentenversicherung - 19,6 %

    Der Höchstbeitrag beträgt 2012 im Westen 1.097,60 € (berechnet aus 5.600 €) und im Osten 940,80 € (berechnet aus 4.800 €). Der maximale Arbeitnehmeranteil beträgt 548,80 € im Westen bzw. 470,20 € im Osten.

  • Arbeitslosenversicherung - 3,0 %

    Der Höchstbeitrag beträgt 2012 im Westen 168 € (berechnet aus 5.600 €) und im Osten 144,00 € (berechnet aus 4.800 €). Der maximale Arbeitnehmeranteil beträgt 84,00 € im Westen bzw. 72,00 € im Osten.