Brille & Kontaktlinsen
- Der Mensch sieht niemals bloß mit dem Auge, sondern immer mit Hilfe des inneren gestaltenden Sinnes -
Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten der Brillengläser (auch Zweistärken- und unter bestimmten Voraussetzungen Kunststoffgläser).
Ohne Altersbegrenzung werden Sehhilfen (einschließlich Kontaktlinsen) bezahlt, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen vorliegen.
Maßgebend für die Kostenübernahme sind u. a. Festbeträge oder Vertragspreise. Versicherte ab 18 Jahren beteiligen sich mit 10% (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) des Abgabepreises.

