Empfängnisverhütung
Das Thema "Empfängnisverhütung" teilt sich in zwei Bereiche: Die notwendige ärztliche Beratung und die Kostenübernahme für Verhütungsmittel.
Wer hat Anspruch auf diese Leistung?
Grundsätzlich hat jeder, der bei der BKK DKM versichert ist, Anspruch auf ärztliche Beratung zum Thema Verhütung. Ob weiblich oder männlich spielt zunächst keine Rolle. Wenn sich jedoch ein Paar beraten lässt, bei dem ein Partner nicht bei uns versichert ist, übernehmen wir die anteiligen Kosten nicht. Diese müssten dann privat bezahlt oder von der Krankenkasse des Partners übernommen werden.
Umfang der ärztlichen Beratung
Bei der Beratung zum Thema Verhütung ist der Arzt Ihr Ansprechpartner für
- Sexualaufklärung
- Verhütung und
- Familienplanung.
Teil der Beratung sind alle Untersuchungen, die zur Abklärung eventueller Risiken im Vorfeld der Verschreibung von Pille & Co. notwendig sind.
Welche Altersgrenzen gibt es?
Für die Beratung bestehen grundsätzlich keine Altersbeschränkungen. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel ("Pille") und Maßnahmen (z.B. Spirale etc.) übernimmt die BKK DKM bis zum 19. Lebensjahr vollständig.
Welche Zuzahlungen muss ich leisten?
Hier gelten die gleichen Regeln wie bei allen anderen Arzneimitteln: 10%, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € müssen Sie je Verordnung (pro Rezept) selber tragen.
Welche Verhütungsmittel sind erstattungsfähig?
Zu den erstattungsfähigen Verhütungsmitteln gehören alle Mittel, die durch einen Arzt angepasst, verabreicht oder verschrieben werden müssen:
- Pille
- Minipille
- Spirale
- Hormonspirale
- Hormonimplantat
- Dreimonatsspritze
- Vaginalring
- Verhütungspflaster
- Diaphragma
- FemCap
Welche Verhütungsmittel sind von der Erstattung ausgeschlossen?
Nicht erstattungsfähig sind:
- Kondome
- Schaumtabletten
- Cremes etc.

