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Hautkrebsscreening

Das rechtzeitige Erkennen bösartiger Hautveränderungen kann Leben retten. Deshalb fördert die BKK DKM Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchungen für ihre Versicherten.

Vorsorgeuntersuchungen können in Form eines Screenings durchgeführt werden. Der Begriff „Screening“ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Filteruntersuchung“. Ein Screening soll Vorstufen, Frühstadien und Risikofaktoren einer Erkrankung feststellen.

 

Wer hat Anspruch auf diese Leistung?

 

Grundsätzlich hat jeder, der bei der BKK DKM versichert ist, Anspruch auf ärztliche Beratung und Untersuchung zum Thema Hautkrebsvorsorge.
 

Umfang der ärztlichen Beratung

 

Das Hautkrebs-Screening ist Teil eines groß angelegten Programms. Es entspricht festgelegten und überprüfbaren Qualitätsstandards: Die durchführenden Ärzte wenden nicht nur eine standardisierte Untersuchungsmethode an, sondern dokumentieren auch ihre Untersuchungsergebnisse. Somit lässt sich das Screening objektiv überprüfen.

Im Hautkrebs-Screening wird gezielt nach den drei Hautkrebserkrankungen Basalzellkrebs, spinozelluläres Karzinom und malignes Melanom gesucht. 

Das Hautkrebsscreening können Sie bei Ihrem Hautarzt und im Rahmen der Check-Up-Untersuchung bei Ihrem Hausarzt durchführen.
 

Welche Altersgrenzen gibt es?

 

Wenn Sie 35 Jahre alt sind, können Sie alle 2 Jahre ein Hautkrebsscreening kostenlos durchführen. Legen Sie einfach bei Ihrem Arzt die Krankenversicherungskarte vor. Bitte beachten Sie, dass der Arzt eine Genehmigung zur Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs haben muss bzw. am Hautkrebsscreening teilnimmt. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt vor der Behandlung an.

 

Die BKK DKM hat für ihre Versicherten Sonderverträge abgeschlossen, die es ermöglichen, die Vorsorgeuntersuchung auch vor dem 35. Lebensjahr duchzuführen. Beachten Sie hierzu die neben stehende Tabelle.

 

Sie möchten wissen, welche Ärzte in Ihrer Umgebung Hautkrebsvorsorge anbieten? Dann können Sie sich bei den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen Ihres Bundeslandes informieren.

 

Welche Zuzahlungen muss ich leisten?

 

Für das gesetzliche Hautkrebsscreening wird keine Praxisgebühr erhoben.

Ausnahmen bestehen für Versicherte unter dem 35. Lebensjahr. Diese Ausnahmen sind in den entsprechenden Bundesländern unterschiedlich.

 

Weitere Informationen

Übersicht Sonderverträge zum download:

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Sonderverträge Hautkrebsscreening ( 52.7 KB)